SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Anlage C

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Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator unterstützt den Bauherrn und die sonstigen am Bau beteiligten Personen bei der gemeinsamen Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz.

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Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator unterstützt den Bauherrn und die sonstigen am Bau beteiligten Personen bei der gemeinsamen Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz. Grundlagen sind die in § 3 BaustellV genannten Aufgaben.

Termin

17.09.2026

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