Veranstaltungsleitung nach § 38 MVStättVO und SBauVO

820,00 

Zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit für Besucher und Akteure bei Veranstaltungen haben Unternehmer und Betreiber von Veranstaltungseinrichtungen eine…

Artikelnummer: A14 Kategorien: ,

Zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit für Besucher und Akteure bei Veranstaltungen haben Unternehmer und Betreiber von Veranstaltungseinrichtungen eine Vielzahl gesetzlicher Anforderungen zu erfüllen. Mit der MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den UVV DGUV-V17 werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt.

Termin

07.09.2026, 12.04.2027, 28.06.2027, 08.11.2027

Rezensionen

Es gibt noch keine Rezensionen.

Schreibe die erste Rezension für „Veranstaltungsleitung nach § 38 MVStättVO und SBauVO“

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert