Fremdfirmenkoordination DGUV I 215-830

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Als Fremdfirmenkoordinator sind Sie zu bestellen, wenn Aufträge an externes Personal vergeben werden.

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Als Fremdfirmenkoordinator sind Sie zu bestellen, wenn Aufträge an externes Personal vergeben werden. Der Fremdfirmenkoordinator hat Weisungsbefugnis gegenüber den Externen und achtet auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes bei der Auftragsführung. Externe Firmen sind auch Leiharbeiter oder Wartungsfirmen.

Termin

16.09.2026, 28.01.2027, 24.03.2027, 31.05.2027, 26.10.2027

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