Aufsicht führende Person für Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht)

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Die aufsichtführende Person ist eine zuverlässige, mit der Arbeit vertraute und auch weisungsbefugte Person.

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Die aufsichtführende Person ist eine zuverlässige, mit der Arbeit vertraute und auch weisungsbefugte Person. Diese beaufsichtigt und überwacht die arbeitssichere Durchführung der Arbeiten. Hierfür muss sie ausreichende fachliche Kenntnisse besitzen.

Termin

29.09.2026, 14.04.2027, 23.06.2027, 10.11.2027

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