Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa, FaSi)

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Um als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden zu können, ist der Nachweis der sicherheitstechnischen Fachkunde erforderlich, die in diesem bundeseinheitlichen…

Artikelnummer: A01_M08 Kategorien: ,

Um als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden zu können, ist der Nachweis der sicherheitstechnischen Fachkunde erforderlich, die in diesem bundeseinheitlichen Modell zur Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit nach dem neuen Konzept der Sifa 3.0 mit Anerkennungsbescheid des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen, erworben wird.

Termin

01.09.2026, 01.09.2026 (2), 27.10.2026, 05.01.2027, 03.03.2027

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