Fachkraft für Arbeitssicherheit – Sifa 3.0 – Nach dem Ausbildungskonzept 3.0 (ehem. Stufe I und II)

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Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz unverzichtbar und muss gesetzlich von jedem Betrieb organisiert werden.

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Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz unverzichtbar und muss gesetzlich von jedem Betrieb organisiert werden. Entsprechend groß ist die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt.

Als Ingenieur*in, Techniker*in, Meister*in oder Naturwissenschaftler*in erhöhen Sie mit der gesetzlich geregelten Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sie erlernen das notwendige Fachwissen, um ein Unternehmen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit zu beraten und zu unterstützen, und schaffen die Basis für die Anerkennung als Sifa.

Termin

01.09.2026, 27.10.2026, 05.01.2027, 03.03.2027, 30.04.2027

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