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Weiterbildung

Weiterbildung: Wie bekomme ich den Bildungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit?

Angela Borin29.04.2020
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Lebenslanges Lernen hat seit jeher für viele Lebensbereiche eine hohe Bedeutung; durch die Globalisierung und Digitalisierung ist das Thema präsenter denn je. Die Bundesagentur für Arbeit investiert so viel wie selten zuvor in die Förderung der beruflichen Weiterbildung, um Arbeitssuchenden und vom Verlust des Arbeitsplatzes Bedrohten langfristig neue Chancen und Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt oder beim aktuellen Arbeitgeber zu eröffnen. Wurden lange Zeit vor allem geringqualifizierte und ältere Arbeitssuchende gefördert, erhalten nun vermehrt auch qualifizierte Fach- und Führungskräfte sowie Hochschulabsolventen hundertprozentige Förderungen durch den Bildungsgutschein.

Was genau das Förderinstrument „Bildungsgutschein“ ist und wie Sie diesen erhalten, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Bildungsgutschein: Was ist das?

Bei (drohender) Arbeitslosigkeit kann eine berufliche Weiterbildung mithilfe des Bildungsgutscheins zu 100 Prozent gefördert werden. Der Bildungsgutschein ist ein Dokument, das Ihnen die Kostenübernahme Ihrer Qualifizierung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bestätigt, sodass Ihnen durch die Teilnahme an einer Weiterbildung keine Kosten entstehen. Neben der eigentlichen Weiterbildung gilt das auch für Ihren Anfahrtsweg sowie eine gegebenenfalls notwendige auswertige Unterbringung. Die entsprechenden Anträge erhalten Sie bei Aushändigung Ihres Bildungsgutscheins. Sofern Sie Arbeitslosengeld beziehen, wird auch dieses in der Regel fortgezahlt.

Bildungsgutschein: Wie erhalte ich ihn?

Welche Voraussetzungen gibt es für den Bildungsgutschein?

Sie können bei Ihrem/Ihrer zuständigen Arbeitsvermittler*in einen Bildungsgutschein beantragen, wenn Sie bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sind und/oder

  • arbeitslos sind, also ohne Beschäftigung (ob mit oder ohne Leistungsbezug)
  • arbeitssuchend sind, also von Arbeitslosigkeit bedroht (zum Beispiel in der Freistellungsphase oder durch befristete Arbeitsverträge ohne Aussicht auf Weiterbeschäftigung)
  • nach längerer Pause wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehren wollen (beispielsweise nach Elternzeit oder längerer Krankheit)
  • als Berufseinsteiger auf Jobsuche sind (zum Beispiel als Hochschulabsolvent nach dem Studium)
  • das Qualifizierungschancengesetz zur Weiterbildung Ihrer Beschäftigten in Anspruch nehmen wollen (beispielsweise in Zeiten des Kurzarbeitergeldes)

Da die Förderung der beruflichen Weiterbildung eine gesetzlich geregelte Ermessensleistung ist, prüft Ihre Ansprechperson auf Grundlage des III. Sozialgesetzbuches, ob eine Qualifizierung bewilligt wird. Entscheidend ist dabei die Frage, ob eine Notwendigkeit für die Förderung der beruflichen Weiterbildung vorliegt und ob sich Ihre beruflichen Perspektiven und Chancen durch eine Qualifizierung wesentlich und dauerhaft erhöhen (näher ausgeführt im Merkblatt Nr. 6 der Bundesagentur für Arbeit).

Wie begründe ich die Notwendigkeit einer Weiterbildung bei der Bundesagentur für Arbeit?

Daher ist es ratsam, selbst aktiv zu werden. Das bedeutet zum einen, sich Gedanken über die eigene berufliche Richtung zu machen und sich über die dazu benötigten Qualifikationen bewusst zu werden. Zum anderen bedeutet es, geeignete Weiterbildungsmaßnahmen zum Füllen etwaiger fachlicher Lücken zu recherchieren. Sind zum Beispiel bestimmte Zertifikate oder spezielle Kompetenzen in einer Stellenausschreibung gefordert, die Ihnen bisher fehlen? Können Sie diese durch eine entsprechende berufliche Weiterbildung erwerben?

Um diese Frage zu beantworten, lohnt es sich, zu recherchieren. Dafür eignen sich Stellenausschreibungen und Weiterbildungsdatenbanken wie die der Bundesagentur für Arbeit, Kursnet, gleichermaßen. Auch das Portal Berufenet der Arbeitsagentur und die Job-Community XING lassen sich für die Recherche gut heranziehen, um herauszufinden, welche Qualifizierungen in Ihrer Branche und Position zielführend sind. Sowohl ein Defizit an speziellen fachlichen Kompetenzen, wie zum Beispiel Online-Marketing bei Marketingkräften oder GMP im Life-Science-Bereich, als auch ein Fehlen bestimmter Managementskills, wie agiles oder klassisches Projektmanagement, dienen dabei Ihrer Begründung einer Notwendigkeit. Hierdurch können Sie also aufzeigen, warum eine bestimmte berufliche Weiterbildung in Ihrem Fall sinnvoll, relevant und zielführend ist.

Achten Sie in jedem Fall auch auf anerkannte Abschlüsse – zum Beispiel auf IHK und TÜV. Diese helfen einerseits, Ihre*n Arbeitsvermittler*in von einer Weiterbildung zu überzeugen. Andererseits kann ein potenzieller Arbeitgeber Ihr Know-how vor diesem Hintergrund besser abschätzen.

Welche Dokumente können mich unterstützen?

Haben Sie passende Weiterbildungsmöglichkeiten ausfindig gemacht, nehmen Sie Kontakt zu einem passenden Bildungsanbieter auf und lassen sich unverbindlich beraten. In diesem persönlichen, virtuellen oder telefonischen Erstgespräch ergeben sich weitere gute Begründungen für eine Qualifizierung, die Sie gegenüber Ihrem/Ihrer Arbeitsvermittler*in für die Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung anbringen können. Darüber hinaus empfiehlt es sich, einige Nachweise mit ins Gespräch zu nehmen. Welche das in Ihrem Fall sein können, besprechen Sie bestenfalls mit Ihrem/Ihrer Erstberater*in:

  • ein unverbindliches Angebot eines Weiterbildungsträgers mit Inhalten, Kosten, Dauer und sogenannter Maßnahmenummer des Angebots
  • eine genaue Beschreibung der Weiterbildungsinhalte
  • Stellenausschreibungen, die eine entsprechende Weiterbildung voraussetzen
  • Absagen von Arbeitgebern, aus denen das fachliche Defizit hervorgeht (gegebenenfalls Protokolle aus Gesprächen)
  • eine Bestätigung seitens eines Arbeitgebers, dass eine Einstellung nach erfolgreicher Weiterbildung erfolgen wird
  • Argumente oder Belege, die zeigen, dass bereits in der letzten Stelle eine Weiterbildung hätte erfolgen sollen

Das geeignete Weiterbildungsangebot: Worauf achten?

Haben Sie sich für eine Weiterbildung entschieden, stellt sich die Frage, bei welchem Bildungsträger Sie diese machen möchten. Nicht immer sind hierbei die bekannten Anbieter mit dem größten Angebot die beste Wahl. Je nachdem, wo Sie Ihren Schwerpunkt setzen, gibt es einige Kriterien, die Sie in Ihre Überlegungen miteinbeziehen sollten:

  • Bietet der Träger ein national anerkanntes Zertifikat, wie zum Beispiel ein IHK- oder TÜV-Zertifikat?
  • Findet der Unterricht wie bei einer Vorlesung frontal oder interaktiv statt?
  • Lernen Sie vor Ort beim Bildungsträger im Klassenverband oder sitzen neben Ihnen Teilnehmer*innen anderer Bildungsziele, und Sie lernen allein am PC?
  • Kommen die unterrichtenden Dozent*innen aus der Praxis oder dozieren sie ausschließlich?
  • Bietet der Träger zusätzliche Angebote wie Bewerbungstraining und Coaching?
  • Hat der Bildungsanbieter Kontakt zu Arbeitgebern und bietet Hilfestellung bei der Jobsuche?
  • Was sagen Absolvent*innen des Bildungsträgers?

Mittlerweile finden sich im Internet zu fast jedem Bildungsträger Bewertungen, Erfolgsstories und Kritiken der Teilnehmer*innen. Während Sie einige Punkte mithilfe der Website, des Blogs oder über die Social-Media-Kanäle des Bildungsanbieters herausfinden, lohnt sich bei anderen eine genauere Nachfrage. Informieren Sie sich also vorab auf relevante Portalen und lassen Sie sich im Anschluss persönlich bei einem Weiterbildungsträger beraten, um sich ein eigenes Bild zu machen.

Die Erstberatung beim Bildungsträger: Worauf achten?

Kompetenz, Sympathie und Zeit sind wichtige Faktoren, die Ihnen helfen können, sich für oder gegen eine Weiterbildung und einen Anbieter zu entscheiden. Schon im persönlichen Erstberatungsgespräch vor Ort, virtuell oder per Telefon sollten Sie feststellen können, ob diese Weiterbildung – bei diesem Anbieter – zu Ihnen passt. Dabei helfen Ihnen folgende Fragen:

  • Nimmt sich Ihr*e Berater*in Zeit und erklärt Ihnen alles ausführlich?
  • Werden Sie individuell, also Ihren persönlichen und beruflichen Bedürfnissen entsprechend, beraten?
  • Kennt Ihr*e Berater*in den Arbeitsmarkt? Passen die Weiterbildungsangebote für Ihre Branche und Position?
  • Lässt Ihr*e Berater*in Ihnen die Möglichkeit, das Angebot einige Tage zu überdenken?
  • Erhalten Sie ein unverbindliches Angebot, das erst nach der Beratung durch Ihre*n Arbeitsvermittler*in wirksam wird?
  • Unterstützt der Bildungsanbieter Sie dabei, den Bildungsgutschein zu bekommen?

Weiterbildung mit Bildungsgutschein bei der LVQ

Auch wir unterstützen als nach AZAV zugelassener Bildungsträger bereits seit gut 40 Jahren Hochschulabsolvent*innen und hochqualifizierte Berufserfahrene bei der Jobsuche. Mit unseren Weiterbildungen, die mit dem Bildungsgutschein bis zu 100 Prozent förderbar sind, bieten wir insbesondere Akademiker*innen sowie Fach- und Führungskräften praxisorientierte Qualifikationen mit relevanten Abschlüssen und Zertifikaten, die auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind. Zusätzlich bieten wir unseren Teilnehmer*innen individuelle Beratung und persönliche Coachings für Ihre berufliche Zukunft.

Gerne nehmen wir uns auch für Ihr Erstgespräch ausreichend Zeit, um mit Ihnen ein passendes, unverbindliches Weiterbildungsprogramm – abgestimmt auf Ihre berufliche Zielsetzung – zusammenzustellen. Dabei besprechen wir auf Wunsch auch Aspekte der beruflichen Orientierung mit Ihnen. Rufen Sie uns gern an und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns. Wir freuen uns auf Sie!


FAQs zum Bildungsgutschein

Welchen Zweck hat der Bildungsgutschein?

Vor dem Hintergrund Ihres beruflichen Werdegangs wird Ihnen durch den Bildungsgutschein eine Weiterbildung finanziert, durch die Sie eine bestimmte Qualifikation erwerben, die Sie auf dem Arbeitsmarkt besser positioniert. Daher ist auf Ihrem Bildungsgutschein ein auf Ihren beruflichen Werdegang angepasstes Bildungsziel angegeben. Waren Sie zum Beispiel jahrelang im Print-Marketing tätig, aber die Online-Kompetenzen fehlen, könnte ein passendes Bildungsziel „Online-Marketing-Manager“ sein. Der Bildungsgutschein finanziert also nur das vorgegebene Bildungsziel.

Kann der Bildungsgutschein überall eingelöst werden?

Damit Ihre Weiterbildung per Bildungsgutschein gefördert werden kann, muss Ihr gewählter Bildungsträger sowie die Weiterbildung jeweils nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV, zertifiziert sein. Zwischen den Trägern, die diese spezielle Anerkennung für diese Art der Weiterbildungsförderung haben, können Sie frei wählen. Jedoch gilt der Bildungsgutschein oftmals nur regional. Sind Sie auf eine Weiterbildung aufmerksam geworden, die nicht in Ihrem Umkreis angeboten wird, können Sie vor Ausstellung des Bildungsgutscheins mit Ihrem/Ihrer Arbeitsvermittler*in über eine überregionale Gültigkeit sprechen, um das entsprechende Angebot wahrnehmen zu können. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Bildungsträger in Ihrem Umkreis keine passenden Themen, keine anerkannten Abschlüsse oder keine passende Unterrichtsform anbieten.

Wie lange ist der Bildungsgutschein gültig?

Die Gültigkeit Ihres Bildungsgutscheins besteht längstens drei Monate und ist ebenfalls auf Ihrem Bildungsgutschein notiert. Innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums muss einerseits der Starttermin Ihrer Weiterbildung liegen und andererseits der fertig bearbeitete Bildungsgutschein wieder bei Ihrem Kostenträger eingehen. Ist eine der beiden Bedingungen nicht erfüllt, verfällt der Bildungsgutschein und die Kosten Ihrer Weiterbildung werden nicht übernommen. Informieren Sie sich daher am besten frühzeitig über die für Sie passenden Weiterbildungsangebote.

Wie sieht der Bildungsgutschein aus?

Als einseitiges oder zweiseitiges Dokument gibt der Bildungsgutschein im ersten Abschnitt Auskunft darüber, unter welchen Bedingungen Ihre Weiterbildung übernommen wird. Sie finden dort beispielsweise Angaben zur genehmigten Weiterbildungsdauer, zum Weiterbildungsort und über das Bildungsziel, welches Ihre Weiterbildung bedienen muss.

Der zweite Abschnitt Ihres Bildungsgutscheins fordert Angaben zur besuchten Maßnahme. Diese noch auszufüllenden Angaben notiert der von Ihnen auserwählte Bildungsträger, nachdem Sie Ihren Bildungsgutschein per Post, E-Mail oder persönlich bei einem erneuten Termin vorlegen. Füllen Sie diesen daher nicht selbst aus!


Dies ist eine Überarbeitung des ursprünglichen Artikels vom 09.10.2014.

Dies ist der Karriereblog von LVQ.de. Unsere Artikel werden verfasst von unserem Redaktionsteam bestehend aus Angela Borin, Lars Hahn und Kay Pfefferkuchen.

Die LVQ Weiterbildung und Beratung GmbH bietet Weiterbildungen für Fach- und Führungskräfte und Akademiker. Unser Vollzeitangebot mit anerkannten Abschlüssen kann zum Beispiel über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert werden. Besonderes Augenmerk legen wir auf Online-Präsenzunterricht mit Dozent*innen aus der beruflichen Praxis und der weiterbildungsbegleitenden Unterstützung bei der Jobsuche.

Für Berufstätige bietet die LVQ Business Akademie entsprechende Weiterbildungen. Der Fokus liegt auf der Vermittlung fachspezifischer Themen aus dem gesetzlich geregelten Bereich. Inhouse-Seminare, Beratung und Schulungen für Unternehmen runden das Angebot der LVQ ab.

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