Gewässerschutzbeauftragter

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Der Gewässerschutzbeauftragte (GSB) repräsentiert den Betrieb im Sinne des Unternehmens gegenüber Behörden und der Öffentlichkeit.

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Der Gewässerschutzbeauftragte (GSB) repräsentiert den Betrieb im Sinne des Unternehmens gegenüber Behörden und der Öffentlichkeit. Aktualität: Das KrWG ist gesetzlich verabschiedet und soll diesen Oktober noch im Bundesgesetzblatt erscheinen. Die Änderungen sind mit sofortiger Wirkung gültig.

Termin

12.10.2026, 08.03.2027, 11.10.2027

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