Brandschutztüren und Brandschutztore – Befähigte Person zur Prüfung
Kurs Brandschutztüren und Brandschutztore – Befähigte Person zur Prüfung
Lernziel
In der jeweiligen Bauordnung oder den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften ist geregelt, wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind. Türen, die den Anforderungen des Brandschutzes genügen müssen, werden als Brandschutztür bezeichnet. Dabei gibt es bauordnungsrechtliche Unterscheidungen.
Zu beachten ist, dass Brand- und Rauchschutztüren nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch Befähigte Personen geprüft werden müssen. Verantwortlich für die Funktionsfähigkeit und den betriebssicheren Zustand von Brandschutztüren und -toren sowie Feststellanlagen sind Bauherr, Betreiber und Arbeitgeber.
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte, Servicetechniker, Technische Leiter, Instandhaltungsleiter, Verantwortliche Personen, Befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen
Lehrgangsziel
Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie den Sachkundenachweis Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren. Sie können nun als Befähigte Person bestellt werden. Zu Ihren Aufgaben gehört die regelmäßige Überprüfung und Beurteilung der Brandschutztüren, die Dokumentation und ggf. die Veranlassung von Instandhaltungsmaßnahmen.
Lehrgangsinhalte
Lehrgangsinhalte
- Aufgaben, Rechte und Pflichten
- Begriffsbestimmungen
- Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse
- Bestandteile
- Bauformen
- Bauordnungsrechtlichen Unterscheidungen
- Dicht schließende Türen
- Rauchschutztüren
- Feuerschutztüren
- Fahrschachtschutztüren
- Brandschutztüren in Rettungswegen
Türen mit Wärme- und Schallschutzanforderungen Türen ohne Anforderungen an den Brand-, Schall-, und Wärmeschutz
- Funktionsweise
- Typische Mängel und Fehlerermittlung
- Anforderungen gemäß Bauordnung
- Fluchttüren, Drehflügeltüren, Schiebetüren
- Pflichten des Betreibers
- Instandhaltungsmaßnahmen
- Dokumentation
- Schriftliche Prüfung
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Technische Regeln für Betriebsstätten 1203
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Abschluss
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie einen anerkannten Abschluss:
Notwendigkeit
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Förderung für Unternehmen & Beschäftigte
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